Einige Vereinbarungen mit mehreren Arbeitgebern in den letzten Jahren haben festgelegt, dass vereinbarte Pauschalzahlungen von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig gemacht werden können. Dies gilt z. B. für Vereinbarungen in der chemischen Industrie in den Jahren 2005 und 2007 (volle Flexibilität der Pauschalzahlung, die in der Vergangenheit in der metallverarbeitenden Industrie im Jahr 2006 (Bereich: 0-620 €, reguläres Niveau: 310 €, DE0605039I) und 2007 (Verschiebung der Lohnerhöhung um vier Monate, DE0706019I) und in der Textil- und Bekleidungsherstellung 2006 (Palette : € 0-340, reguläre sernen: € 170). Die Kanzlei NJORD bietet Rechtsberatung im Zusammenhang mit allen Herausforderungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen an. Wir können sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Regeln des betreffenden Tarifvertrags kennt. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir mit folgenden: Im genossenschaftlichen Bankensektor haben Ver.di und der entsprechende Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) seit 2006 keine neue Lohnvereinbarung erzielt. Die Sozialpartner waren nicht in der Lage, ihre gegensätzlichen Positionen in Bezug auf den Anteil der Lohnanteile, der variieren kann, zu überwinden. Daher deuten die oben vorgelegten Beweise darauf hin, dass die Höhe der variablen Vergütung zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern sehr unterschiedlich ist. Diese Annahme steht im Einklang mit den Aussagen im Jahresbericht des WSI über Tarifverhandlungen (WSI-Tarifhandbuch 2007). DemBericht zufolge erhielten ungelernte und qualifizierte Arbeiter im Jahr 2005 deutlich geringere jährliche Zusatzzahlungen, die an Gewinnbeteiligungen und Boni (548 BZW. 1.131 EUR) gekoppelt waren, als es qualifizierte Angestellte (1.843)) und hochqualifizierte Fachkräfte (6.635 )€ waren.
Ihr Unternehmen kann jedoch auch unter die Regeln eines Tarifvertrags fallen, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Fusion oder Übernahme Tätigkeiten und Arbeitnehmer erworben haben, die unter einen Tarifvertrag fallen, und Sie die Gelegenheit nicht genutzt haben, bei Unternehmensübertragungen auf den Tarifvertrag nach dem dänischen Arbeitnehmerrecht zu verzichten. Mehrarbeitgeber-Tarifverträge betreffen im Allgemeinen keine Bonussysteme oder Bewertungssysteme, die auf der Individuellen- oder Konzernleistung basieren. In ausgewählten Dienstleistungsbranchen wie dem Geschäftsbankensektor und dem genossenschaftlichen Bankensektor können bis zu 8 % des individuellen Jahresgehalts auf individuelle oder gruppenbasierte Kriterien (DE0608029I) angewiesen sein. Darüber hinaus ermöglicht eine Vereinbarung (die sogenannte Phoenix-Vereinbarung, DE0604029I) zwischen dem Arbeitgeberverband der metallverarbeitenden Industrie in Ostdeutschland (Ostmetall) und der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) eine Erhöhung des Grundlohns um bis zu 20 % je nach Leistung des einzelnen Arbeitnehmers.